Ein Polizist kann bei Gewaltanwendung aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Minden hervor, dass die Klage eines 24-jährigen Polizisten abwies.
(VG Minden, Urteil vom 08.11.2010 - 4 K 994/09/ 4 K 995/09)
(VG Minden, Urteil vom 08.11.2010 - 4 K 994/09/ 4 K 995/09)