Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat in einem Disziplinarverfahren die Dienstbezüge eines Lehrers, der auf seinem privaten Computer kinderpornographische Dateien gespeichert hatte, für die Dauer von drei Jahren um 20 % gekürzt. Damit kann der Beamte weiter im Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg bleiben.
(Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg, Urteil vom 14.01.2011 - 12 Bf 263/10.F)
(Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg, Urteil vom 14.01.2011 - 12 Bf 263/10.F)