Verstößt eine Justizvollzugsbeamtin schwerwiegend gegen die Dienst- und Sicherheitsvorschriften für den Justizvollzug, indem sie eine intime Beziehung mit einer drogenabhängigen Gefangenen eingeht, kann sie aus dem Dienst entfernt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel hervor.
(VG Kassel, Urteil vom 22.03.2011 - 28 K 310/10.KS.D)
(VG Kassel, Urteil vom 22.03.2011 - 28 K 310/10.KS.D)