Sexuelle Handlungen zwischen Lehrern und minderjährigen Schülern führen grundsätzlich zur Entfernung des Beamten aus dem Dienst. Aber auch unabhängig vom Alter der Schüler stellen sexuelle Beziehungen zwischen Lehrern und Schülern ein Dienstvergehen dar. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
(OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.02.2012 - 3 A 11426/11.OVG)
(OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.02.2012 - 3 A 11426/11.OVG)