Ein Lehrer, der sexuelle Handlungen an einer minderjährigen Schülerin vornimmt, kann aus dem Dienst entfernt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.
(VG Trier, Urteil vom 23.06.2015 - 3 K 1893/14.TR)
(VG Trier, Urteil vom 23.06.2015 - 3 K 1893/14.TR)