Ein Polizeibeamter, der im Verdacht steht, ein Dienstgeheimnis verraten zu haben, kann vorläufig mit einem Amtsausübungsverbot belegt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
(VG Berlin, Beschluss vom 07.07.2010 - VG 26 L 80.10)
(VG Berlin, Beschluss vom 07.07.2010 - VG 26 L 80.10)