Eine von Landesschulbehörde auferlegte Geldbuße gegen zwei Lehrer wegen der Beteiligung an einem Warnstreik während der Dienstzeit ist zulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Osnabrück.
(VG Osnabrück, Urteil vom 19.08.2011 - 9 A 1/11 und 9 A 2 /11)
(VG Osnabrück, Urteil vom 19.08.2011 - 9 A 1/11 und 9 A 2 /11)