Die Dienstentfernung eines Polizisten wegen Beihilfe zur verbotenen Prostitution und Mitwirkung als Kleindarsteller in einem Pornofilm ist rechtmäßig. Das Verhalten des Beamten stellt ein schweres Dienstvergehen dar, das zum Vertrauensverlust des Dienstherrn und der Allgemeinheit führt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart.
(VG Stuttgart, Urteil vom 27.07.2011 - DB 23 K 5319/10)
(VG Stuttgart, Urteil vom 27.07.2011 - DB 23 K 5319/10)