Wenn der berechtigte Verdacht besteht, dass ein Beamter ein Programm zum Ausspähen von Passwörtern in das Computernetzwerk seiner Dienststelle installiert hat, kann ihm gegenüber ein Amtsausübungsverbot verhängt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren bestätigt.
(VG Berlin, Beschluss vom 31.07.2012 - VG 5 L 130.12)
(VG Berlin, Beschluss vom 31.07.2012 - VG 5 L 130.12)