Ein Ruhestandsbeamter, dem durch eine gerichtliche Entscheidung wegen schwerwiegender dienstlicher Verfehlungen seine Versorgungsbezüge aberkannt, diese jedoch auch nach Rechtskraft dieser Entscheidung zunächst weitergezahlt wurden, ist verpflichtet, diese Bezüge zurückzuzahlen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg hervor.
(VG Arnsberg, Urteil vom 24.08.2012 - 13 K 3278/11)
(VG Arnsberg, Urteil vom 24.08.2012 - 13 K 3278/11)