Die vom Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart (Antragsgegner) einem katholischen Pfarrer (Antragsteller) als disziplinarische Maßnahme im Wege der Buße nach kanonischem Recht auferlegte Gehaltskürzung unterliegt nicht der Kontrolle durch die staatliche Gerichtsbarkeit. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden und die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts...
(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.12.2012 - 4 S 1540/12)
(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.12.2012 - 4 S 1540/12)