Ein Lehrer auf Probe, der über soziale Netzwerke mit einer 16jährigen Schülerin privat chattet und dabei explizit sein sexuelles Interesse an dem Mädchen zum Ausdruck bringt, darf aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen.
(VG Aachen, Urteil vom 09.01.2014 - 1 K 2155/13)
(VG Aachen, Urteil vom 09.01.2014 - 1 K 2155/13)