Das Verwaltungsgericht Bremen hat entschieden, dass ein Polizeibeamter, der Informanten kleinere Mengen an Marihuana als Belohnung für Auskünfte hat zukommen lassen, dennoch nicht wegen Verstoßes gegen seine Dienstpflichten aus dem Polizeidienst zu entfernen ist.
(VG Bremen, Urteil vom 03.03.2014 - D K 148/12)
(VG Bremen, Urteil vom 03.03.2014 - D K 148/12)