Ein Beamter, gegen den im Disziplinarverfahren eine Geldbuße verhängt worden ist, darf nicht von vornherein vom Beförderungsverfahren ausgeschlossen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
(VG Mainz, Beschluss vom 25.03.2015 - 4 L 98/15.MZ)
(VG Mainz, Beschluss vom 25.03.2015 - 4 L 98/15.MZ)